Haus- und Schulordnung
Miteinander leben und lernen


In unserer Schule halten sich viele Menschen auf. Wir vereinbaren deshalb gemeinsame Ziele und Regeln, damit wir gut arbeiten können.

  • Wir wollen uns in unserer Schule wohlfühlen und verhalten uns deshalb höflich, fair und respektvoll.
  • Wir alle haben das Recht, ungestört zu lernen und zu arbeiten.
  • Wir achten das persönliche und öffentliche Eigentum sowie das unserer Schulgemeinschaft und gehen sorgfältig mit allem um.
  • Unsere Umwelt ist uns wichtig, deshalb wirtschaften wir mit Wasser, Strom und Wärme sparsam und halten Ordnung.
  • Alle helfen, das Schulgebäude sauber zu halten.

Unterrichtsstunden

Vor Unterrichtsbeginn und während der Pausen stehen den Schülerinnen und Schülern die Aufenthaltsräume sowie der Aulabereich und der Schulhof zur Verfügung.
Wir beginnen und beenden den Unterricht pünktlich.
Ist fünf Minuten nach dem Läuten eine Lehrkraft noch nicht im Unterricht, wird das durch die Klasse im Sekretariat der Schulleitung gemeldet.


Am Ende jeder Stunde achten wir alle gemeinsam auf folgende Punkte:

  • Wir lassen keine Gegenstände liegen.
  • Wir stellen Stühle und Tische so geordnet hin, dass in der nächsten Stunde sofort weitergearbeitet werden kann.


Wenn der Raum an diesem Tag nicht mehr genutzt wird, gilt:

  • Wir stellen die Stühle auf die Tische und schließen die Fenster.
  • Wir schalten das Licht und die weiteren elektronischen Geräte (z.B. Beamer) aus.
  • Die Lehrkräfte schließen die Unterrichtsräume ab.

In den Fachräumen (Biologie, Chemie, Physik, Technik, Informatik, Kunst, Musik, Sport) gelten besondere Regelungen, die wir beachten.

Pausen

Die Unterrichtszeit dauert von 7:45 Uhr bis 16:55 Uhr. Ausgenommen sind die Mittagspause von 12.55 Uhr bis 13.45 Uhr und Hohlstunden.
Das Schulgelände umfasst das Gebäude mit dem Pausenhof und dem direkten Fußweg zur und inklusive der Mensa.
In den längeren Pausen (> 5 Minuten) schließen die Lehrkräfte alle Klassenräume ab.
Die Schülerinnen und Schüler bleiben während der Unterrichtszeit auf dem Schulgelände. In Hohlstunden und in der Mittagspause dürfen sie das Schulgelände verlassen. Das geschieht in Rücksprache mit den Eltern und auf eigenes Risiko. Die Mittagspause dient der Erholung. Die Schülerinnen und Schüler können die Mensa, den Aulabereich, die Aufenthaltsräume sowie den Schulhof nutzen.


Regelungen zu elektronischen Geräten für Schülerinnen und Schüler


Die Nutzung von elektronischen Geräten während der Unterrichtszeit ist nicht gestattet, es sei denn eine Lehrkraft erlaubt die Nutzung ausdrücklich zu unterrichtlichen Zwecken.
Handys sind während der Unterrichtszeit lautlos gestellt und unsichtbar. In Hohlstunden dürfen Handys nach Absprache mit der aufsichtführenden Lehrkraft im Aufenthaltsraum genutzt werden. In der Mittagspause ist die Nutzung auf dem gesamten Schulgelände für alle erlaubt.
Schülerinnen und Schüler der J1 und J2 dürfen ihre Handys bei Bedarf im Oberstufenraum (ausschließlich) benutzen.
Ton-, Bild- und Videoaufnahmen sind auf dem gesamten Schulgelände strengstens verboten (Ausnahmen: Unterrichtliche Zwecke oder Dokumentation einer Veranstaltung).
Die Lehrerinnen und Lehrer beschränken sich außerhalb des Lehrerzimmers in ihrem Handygebrauch auf das Nötigste.


Sonstiges

Beschädigungen im Gebäude werden sofort im Sekretariat oder beim Hausmeister gemeldet. Die Person, die den Schaden verursacht hat, muss Schadensersatz leisten.
Im Gebäude toben wir nicht und nehmen gegenseitig besondere Rücksicht.
Das Rauchen und der Konsum alkoholischer Getränke sind grundsätzlich verboten. Abweichend davon können beim Alkohol unter strenger Beachtung des Jugendschutzgesetzes Ausnahmen nach Unterrichtsende durch die Schulleitung erteilt werden (z.B. anlässlich eines Schulfestes).
Der Konsum von Cannabis ist (gemäß CanG) auf dem gesamten Schulgelände und in dessen Sichtweite verboten.
Darüber hinaus stehen wir im Unterricht nicht unter der Wirkung von Rauschmitteln.
Kaugummikauen ist im Schulhaus nicht gestattet.
Wir achten auf angemessene und saubere Kleidung, von der keine Belästigung ausgeht. Nicht erlaubt sind beispielsweise diskriminierende Aufschriften oder sehr aufreizende Kleidung.
Alle Aushänge bedürfen immer der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.
Externe Gäste melden sich im Sekretariat an.
Beim Weg zur Schule nehmen wir aufeinander Rücksicht und vermeiden dadurch Unfälle. Es werden ausschließlich die ausgewiesenen Parkmöglichkeiten genutzt. Der Fahrradkeller darf gemäß dem Namen ausschließlich von Fahrrädern und Pedelecs als Abstellfläche genutzt werden (nicht: Motorräder).


Private Gegenstände und Wertsachen

  • Das Mitbringen von Privateigentum an die Schule erfolgt grundsätzlich auf eigenes Risiko, die Schule übernimmt keine Haftung.
  • Selbstverständlich ist das Mitbringen von Waffen und gefährlichen Gegenständen verboten.
  • Die Schule übernimmt keine Kosten für beschädigtes oder abhanden gekommenes Privateigentum.
  • Insbesondere an Tagen, an denen die Schülerinnen und Schüler Sportunterricht haben, sollten sie keine Wertsachen bzw. dem Schulbesuch nicht unmittelbar dienende Gegenstände mitbringen, da diese nicht von der Schule sicher verwahrt werden können und die Schule dafür keine Verantwortung übernimmt.
  • Im Übrigen besteht die Möglichkeit, ein Schließfach anzumieten oder eine private Diebstahlversicherung oder ähnliches abzuschließen.


Für dennoch mitgeführte Gegenstände gilt in Bezug auf das Fach Sport Folgendes:

  • Die Schülerinnen und Schüler müssen zu Beginn des Sportunterrichts die mitgeführten Wertsachen, die nicht unmittelbar dem Schulbesuch bzw. Unterricht dienen, in ein dafür von der Schule bereitgehaltenes Behältnis ablegen.
  • Dieses Behältnis wird in der Turnhalle bzw. in der Sportanlage so platziert, dass es alle Beteiligten während des Unterrichts im Auge behalten können.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind allein für die sichere Verwahrung des Behältnisses bzw. der darin befindlichen Gegenstände verantwortlich. Die Lehrkräfte übernehmen hierfür keinerlei Verantwortung oder Aufsicht, dies gilt besonders in der Phase der Zurücknahme aus dem Behältnis.

Die vorgenannten Regelungen gelten für alle Klassenstufen.


Diese Haus- und Schulordnung wurde am 07.06.2024 von der GLK und am 20.06.2024 von der Schulkonferenz verabschiedet. Eine Evaluierung und Überarbeitung erfolgt mach Bedarf zu gegebener Zeit.

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